Schlüssel für Schließanlagen bedingen meist die Vorlage des Sicherungsscheines.

Je nachdem von welchem Hersteller und wie alt die Schließanlage ist, können Nachschlüssel nur nach Vorlage des Sicherungsscheines gefertigt oder bestellt werden.

Für Schließanlagen von Fagel, die in Lizenz namhafter Hersteller bei uns gefertigt wurden, ist die Vorlage der Sicherungskarte in jedem Fall notwendig. Es sei denn, die Karte wurde vom Verwalter/Eigentümer zur Sicherungsverwahrung bei der Fagel GmbH hinterlegt. Dann benötigen wir eine Vollmacht der Verwaltung oder des Eigentümers. Diese Schlüssel können bei Vorlage und nach Prüfung der Unterlagen sofort angefertigt werden.

Handelt es sich um eine Schließanlage, deren Profile keinen Patentschutz mehr haben, so reicht die Legitimation durch Personalausweis und eine persönliche Bestätigung auf einem Formblatt zur Nachfertigung aus.